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Meine Antwort auf die Stellungnahme der VHS Göttingen: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich möchte allerdings klarstellen, dass meine Kritikpunkte weiterhin bestehen: Auch wenn andere Teilnehmerinnen den Kurs möglicherweise schriftlich positiv bewertet haben, bedeutet das nicht automatisch, dass meine eigenen Erfahrungen weniger wert sind. Oder würden Sie mir diesen Wert absprechen wollen? Eine vollständige Teilnahme und die Ausstellung einer Bescheinigung sind kein Beweis für mangelfreie Kursqualität. Ich weiß ja, wann ich teilgenommen habe und wann nicht. Nach deutschem Recht (§§ 611a, 634 BGB) dürfen Mängel selbstverständlich auch im Nachhinein geltend gemacht werden. Dass Kritik erst im Mahnverfahren geäußert wurde, stimmt nicht! Ich hatte mich auch im Kurs schon kritisch geäußert. Das sich Ihre Dozentin daran nicht mehr erinnern kann, tut mir leid. Egal wann ich meine Kritik äußere - sie ist nicht weniger berechtigt – es zeigt lediglich, dass meine vorherigen Einwände nicht ernst genommen wurden. Ich hatte mich schon im Kurs kritisch geäußert. Wenn sich die Dozentin auch daran nicht mehr erinnern kann, ist es noch fraglicher. Ich stehe weiterhin zu meiner Bewertung: Der Kurs hat meinen Erwartungen nicht entsprochen, und die Art des Umgangs mit Kritik empfinde ich als nicht professionell. Das die Dozentin sich nicht mehr an das Feedback / die Kritik der anderen Kursteilnehmerin erinnern kann - empfinde ich fragwürdig. ------------------ Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich formell Beschwerde über einen Kurs bei der VHS Göttingen und fordere eine Klärung der Angelegenheit. Sachverhalt: Ich habe den Kurs für 390 € gebucht und an den Veranstaltungen NICHT jeden Tag teilgenommen. Da ich "Therapierunden" bei Bedarf von der AOK kostenfrei in Anspruch nehmen kann, brauche ich keinen VHS - Kurs für 390,-€. Bereits während des Kurses traten erhebliche Mängel auf: 1. Preis-Leistungs-Verhältnis: Die Dozentin selbst gab an, denselben Kurs in Northeim für rund 100 € günstiger anzubieten. 2. Werbliche Aktivitäten anderer Teilnehmer*innen: Eine Teilnehmerin nutzte den Kurs, um privat Werbung für ihre Tätigkeit als Fitnesstrainerin zu machen. 3. Inhalte und Ablauf: Die Dozentin berichtete wiederholt über persönliche Lebensumstände (Scheidung, private finanzielle Nachteile, Austritt aus der Firma), sodass der Kurs eher einer privaten Gesprächsrunde ähnelte als einem professionellen Bildungsangebot. 4. Fehlerhafte Dokumentation: Ein Fehltag meinerseits wurde in der Anwesenheitsliste nicht korrekt vermerkt. 5. Falsche Darstellung von Teilnehmerfeedback: Entgegen der Darstellung der VHS äußerte auch eine andere Teilnehmerin Kritik an der Kursqualität der Dozentin. Reaktion der VHS: Einschaltung eines Inkassounternehmens, wodurch die ursprüngliche Forderung auf über 500 € angestiegen ist. Aufforderung zur Unterzeichnung einer Schweigepflichtsentbindung für Krankenkasse, Rentenversicherung und weitere Stellen. Androhung gerichtlicher Schritte anstelle einer sachlichen Klärung der Kritik. Rechtliche Einordnung: Die Kursgebühr stellt eine Vergütung für eine Leistung dar. Nach § 634 BGB kann der Auftraggeber bei mangelhafter Leistung Minderung oder Rückerstattung verlangen. Die von der VHS ergriffenen Maßnahmen (Inkasso, Schweigepflichtsentbindung, Drohung mit Gericht) erscheinen unverhältnismäßig und nicht sachgerecht. Forderungen: 1. Prüfung der Kursqualität und Transparenz bei der Preisgestaltung 2. Aussetzung oder Rücknahme der Inkassoforderung bis zur Klärung der Angelegenheit 3. Verzicht auf unverhältnismäßige Anforderungen, wie die Schweigepflichtsentbindung 4. Schriftliche Stellungnahme der VHS zu den Mängeln und meinem berechtigten Anliegen Ich behalte mir vor, alle rechtlichen Möglichkeiten wahrzunehmen, einschließlich der Einlegung eines Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und ggf. der Geltendmachung einer Rückforderung nach § 812 BGB. Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen